Zum Inhalt springen

Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-120 Sonstige Lebensmittel 02-120-0180 Flüssighefe
Produktbeschreibung
Flüssighefe für Anwendungsbereiche aller Art
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Flüssighefe für andere Anwendungen
Flüssighefe zum Brauen
Flüssighefe zum Backen
02-120-0160 Hefe zur Herstellung von Bier und Wein 
05-000-0080 Futter für sonstige Heimtiere 
02-080-0040 Hefe zum Backen 
06-000-0010 Futtermittel für Nutztiere 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Flüssighefe bis zu einer Füllgröße von einschließlich 8 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Betriebe des Lebensmittelhandwerks (z.B. Bäckereien), deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium). Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Flüssighefe bis zu einer Füllgröße von einschließlich 8 Litern fallen teilweise auch in der Industrie und im Großgewerbe an. Sie sind trotzdem systembeteiligungspflichtig, weil die dort eingesetzten Füllgrößen denen entsprechen, die in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen und insgesamt der Anteil überwiegt, der in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt. Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Flüssighefe mit einer Füllgröße über 8 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere Brauereien, Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.
Versandverpackungen aller Art von Flüssighefe fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-120-0180 // Flüssighefe

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 8 l ja
Aller Art Aller Art > 8 l nein
Eisenmetall Fässer > 8 l nein
Eisenmetall Fässer ≤ 8 l ja
Glas Flaschen ≤ 8 l ja
Kunststoff Container, Fässer, IBCs, Kanister > 8 l nein
Kunststoff Flaschen, Kanister, Portionspackungen ≤ 8 l ja
PPK Bag-in-Boxen > 8 l nein
Sonstige Verbundverpackung Blockpackungen, Portionspackungen ≤ 8 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 8 l ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 8 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Mehrstückverpackungen > 8 l nein
PPK Mehrstückverpackungen ≤ 8 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-120-0180 // Flüssighefe

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 8 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 8 l ja
Eisenmetall Fässer 2,5 l ja
Eisenmetall Fässer 5 l ja
Eisenmetall Fässer 10 l nein
Eisenmetall Fässer 20 l nein
Eisenmetall Fässer 50 l nein
Eisenmetall Fässer 120 l nein
Glas Ampullen 50 ml ja
Glas Flaschen 50 ml ja
Glas Flaschen 100 ml ja
Glas Flaschen 500 ml ja
  • 1