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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-120 Sonstige Lebensmittel 02-120-0140 Andere flüssige Lebensmittel
Produktbeschreibung
Flüssige Nahrungsmittel
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Flüssige Nahrungsergänzungsmittel
Essenzen (Aromen) für Nahrungsmittel
Flüssignahrung für Senioren oder für die Rekonvaleszenz
Flüssignahrung für Sportler
Diätetische Flüssignahrung
Sonstige flüssige Nahrungsmittel
Säuerungsmittel
01-000-0030 Fruchtsirup, Konzentrate 
02-120-0080 Essig 
18-000-0040 Arzneimittel flüssig 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von anderen flüssigen Lebensmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 9 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von anderen flüssigen Lebensmitteln mit einer Füllgröße über 9 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei industriellen oder großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie sowie Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.
In der Lebensmittelindustrie und Getränkeindustrie werden erhebliche Mengen in Mehrweggebinden oder per Tankwagen bezogen.
Versandverpackungen aller Art von anderen flüssigen Lebensmitteln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von anderen flüssigen Lebensmitteln werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-120-0140 // Andere flüssige Lebensmittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 9 kg ja
Aller Art Aller Art > 9 kg nein
Glas Ampullen, Flaschen ≤ 9 kg ja
Kunststoff Beutel, Dosen, Eimer, Flaschen, Kanister ≤ 9 kg ja
Kunststoff Eimer, Kanister > 9 kg nein
PPK Faltschachteln ≤ 9 kg ja
PPK Faltschachteln > 9 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Blockpackungen ≤ 9 kg ja
Weißblech Flaschen ≤ 9 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Flaschenträger, Umhüllungen > 9 kg nein
Kunststoff Flaschenträger, Umhüllungen ≤ 9 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 9 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 9 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-120-0140 // Andere flüssige Lebensmittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 9 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 9 kg ja
Glas Ampullen, Flaschen ≤ 9 kg ja
Kunststoff Aufhängebeutel 1 l - 2,5 l ja
Kunststoff Dosen 0,5 kg - 2,5 kg ja
Kunststoff Eimer 10 kg - 15 kg nein
Kunststoff Flaschen 200 ml - 2 l ja
Kunststoff Kanister 3 l - 7,5 l ja
Kunststoff Kanister 10 l - 25 l nein
PPK Faltschachteln 600 ml ja
PPK Faltschachteln 2,5 kg ja
PPK Faltschachteln 10 kg nein
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