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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0400 Süßstoff
Produktbeschreibung
Natürliche und synthetische Zuckerersatzstoffe, pulverförmig oder flüssig
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Cyclamat, Neohesperidin, Neotam
Saccharin, Sucralose, Thaumatin
Stevia, Xylit, Maltit, Laktit, Isomalt, Sorbit, Mannit, Erythrit
Sonstige Süßstoffe
Acesulfam, Apsartam
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Süßstoff bis zu einer Füllgröße von einschließlich 6 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Bäckereien und andere Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Süßstoff mit einer Füllgröße über 6 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei industriellen und großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie (beispielsweise Hersteller von Süßwaren, Getränken, Fertiggerichten, Saucen oder Marmelade) sowie Betriebe des Lebensmittelhandwerks und Cateringbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.

Versandverpackungen aller Art von Süßstoff fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Süßstoffen werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-110-0400 // Süßstoff

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 6 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 6 kg ja
Glas Flaschen, Gläser, Röhrchen ≤ 6 kg ja
Kunststoff Dosen, Flaschen, Kanister ≤ 6 kg ja
Kunststoff IBCs > 6 kg nein
PPK Faltschachteln ≤ 6 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel ≤ 6 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 6 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 6 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 6 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 6 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-110-0400 // Süßstoff

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 6 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 6 kg ja
Glas Dosen 40 g ja
Glas Flaschen 40 ml ja
Glas Flaschen 125 ml ja
Glas Flaschen 200 ml ja
Glas Flaschen 250 ml ja
Glas Flaschen 300 ml ja
Glas Flaschen 1 l ja
Glas Gläser, Röhrchen 40 g ja
Glas Gläser, Röhrchen 75 g - 80 g ja
Kunststoff Dosen 8,2 g ja
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