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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0360 Lebensmittelfarben
Produktbeschreibung
Pulverförmige, pastöse und flüssige Stoffe zum Färben von Lebensmitteln auf pflanzlicher und synthetischer Basis
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Pastöse Lebensmittelfarben
Flüssige Lebensmittelfarben
Pulverförmige Lebensmittelfarben
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Lebensmittelfarben bis zu einer Füllgröße von einschließlich 0,85 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Bäckereien und andere Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium). Darüber hinaus sind private Haushalte die typische Anfallstelle für Mehrstückverpackungen, bei denen meist bis zu 10 verschiedene Farben in einem Set zusammen verkauft werden.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Lebensmittelfarben mit einer Füllgröße über 0,85 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie sowie Lieferbäckereien, Großbäckereien, Handwerksbäckereien und andere Betriebe des Lebensmittelhandwerks oberhalb des Mengenkriteriums. Versandverpackungen aller Art von Lebensmittelfarben fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-110-0360 // Lebensmittelfarben

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 0,85 kg ja
Aller Art Aller Art > 0,85 kg nein
Aluminium Aerosoldosen ≤ 0,85 kg ja
Glas Konservengläser ≤ 0,85 kg ja
Kunststoff Beutel, Dosen, Flaschen ≤ 0,85 kg ja
Kunststoff Beutel, Flaschen, Säcke > 0,85 kg nein
PPK Faltschachteln, Säcke > 0,85 kg nein
PPK Faltschachteln, Säcke ≤ 0,85 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 0,85 kg nein
Weißblech Aerosoldosen, Dosen ≤ 0,85 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 0,85 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 0,85 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 0,85 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 0,85 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-110-0360 // Lebensmittelfarben

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 0,85 kg ja
Aller Art Aller Art > 0,85 kg nein
Aluminium Aerosoldosen 100 g ja
Glas Konservengläser 20 g ja
Kunststoff Beutel 20 g - 200 g ja
Kunststoff Beutel 1 kg nein
Kunststoff Dosen 25 g ja
Kunststoff Flaschen 10 g - 30 g ja
Kunststoff Flaschen 125 g ja
Kunststoff Flaschen 1 kg nein
Kunststoff Säcke 5 kg nein
Kunststoff Säcke 10 kg nein
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