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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-090 Kaffee, Tee, Kakao 02-090-0030 Kaffee, Tee, Kakao in Pads oder Kapseln
Produktbeschreibung
Kapseln, Pads oder ähnliche Einzelportionssysteme für Kaffee, Tee, Kakao und Milch
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Pads und Kapseln für Milch, Milchschaum
Pads und Kapseln für Tee und teeähnliche Erzeugnisse
Pads und Kapseln für Kaffee und Kaffeespezialitäten
Pads und Kapseln für Kakao, Trinkschokolade
02-090-0010 Kaffee, Instantgetränke auf Kaffeebasis 
02-090-0120 Unbearbeiteter, roher Kaffee, Tee, Kakao 
02-090-0040 Tee, Instantgetränke auf Teebasis 
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kaffee, Tee und Kakao in Pads oder Kapseln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 8 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Versicherungen, Banken, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Kaffee, Tee und Kakao in Pads oder Kapseln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Gemäß Anlage 1 Nummer 2 VerpackG sind Getränkesystemkapseln, Kaffee-Folienbeutel und Kaffeepads aus Filterpapier, die zusammen mit dem verwendeten Kaffeeprodukt entsorgt werden, keine Verpackungen im Sinne von § 3 Absatz 1 VerpackG. Dies gilt analog auch für Kakao- und Teegetränke. Getränkesystemkapseln, die nach Gebrauch leer sind, sind Verpackungen und bis zu einer Füllgröße von einschließlich 8 kg systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-090-0030 // Kaffee, Tee, Kakao in Pads oder Kapseln

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 8 kg ja
Aller Art Aller Art > 8 kg nein
Aller Art Kapseln und Pads (in Beuteln, Faltschachteln) ≤ 8 kg ja
Kunststoff Kapseln und Pads (in Beuteln, Faltschachteln) > 8 kg nein
Kunststoff Kapseln und Pads (in Beuteln, Faltschachteln) ≤ 8 kg ja
Kunststoff Röhren, Softcans, Tuben ≤ 8 kg ja
PPK Faltschachteln (für Kapseln und Pads) ≤ 8 kg ja
PPK Faltschachteln (für Kapseln und Pads) > 8 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Mehrstückverpackungen ≤ 8 kg ja
Kunststoff Beutel, Mehrstückverpackungen > 8 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 8 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 8 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-090-0030 // Kaffee, Tee, Kakao in Pads oder Kapseln

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 8 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 8 kg ja
Aller Art Kapseln und Pads (in Beuteln, Faltschachteln) ≤ 8 kg ja
Aluminium Kapseln (in Faltschachteln) 10 x 6 g ja
Aluminium Kapseln (in Faltschachteln) 60 g ja
Kunststoff Beutel (für Pads) 50 x 6,6 g ja
Kunststoff Beutel (für Pads) 250 g - 750 g ja
Kunststoff Beutel, Softcans (für Pads) 16 x 6,6 g ja
Kunststoff Beutel, Softcans (für Pads) 24 x 6,9 g ja
Kunststoff Beutel, Softcans (für Pads) 10 x 11,5 g ja
Kunststoff Beutel, Softcans (für Pads) 92 g - 144 g ja
Kunststoff Beutel, Softcans (für Pads) 92 g - 144 g ja
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