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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-080 Backwaren, Backvorprodukte 02-080-0090 Gekühlte Teiglinge, vorgebackenes Brot gekühlt
Produktbeschreibung
Vorgefertigte Brote, Brötchen, Baguettes und andere Brotwaren, gekühlt, zum Aufbacken
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Vorgebackenes Brot, gekühlt
Gekühlte Teiglinge
02-080-0050 Frischteige, gekühlt 
02-030-0110 TK Baguettes, TK Snacks 
02-030-0080 TK Backwaren 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von gekühlten Teiglingen und vorgebackenem Brot bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,8 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Handwerksbäckereien, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von gekühlten Teiglingen und vorgebackenem Brot mit einer Füllgröße über 1,8 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen (und im Übrigen auch im Handel) anfallen. Dazu zählen insbesondere Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.
Backautomaten werden mit gekühlten und tiefgekühlten Teiglingen bestückt. Aufgrund der Marktrelevanz der Backautomaten bei den gekühlten Vorprodukten fällt das Abgrenzungskriterium von gekühlten Teiglingen und vorgebackenem Brot mit 1,8 kg niedriger aus als bei den ungekühlten Erzeugnissen. Versandverpackungen aller Art von gekühlten Teiglingen und vorgebackenem Brot fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Backbetriebe beziehen gekühlte Teiglinge und gekühltes vorgebackenes Brot vor allem lose auf Blechen und vergleichbaren Systemen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-080-0090 // Gekühlte Teiglinge, vorgebackenes Brot gekühlt

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,8 kg ja
Aller Art Aller Art > 1,8 kg nein
Kunststoff Beutel, Einschläge, Zuschnitte ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Beutel, Einschläge, Zuschnitte > 1,8 kg nein
PPK Einschläge, Schachteln, Zuschnitte, Zwischenlagen ≤ 1,8 kg ja
PPK Einschläge, Schachteln, Zuschnitte, Zwischenlagen > 1,8 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel > 1,8 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel ≤ 1,8 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 1,8 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,8 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,8 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-080-0090 // Gekühlte Teiglinge, vorgebackenes Brot gekühlt

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 1,8 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Beutel 160 g - 230 g ja
Kunststoff Beutel 230 g - 250 g ja
Kunststoff Beutel 2 kg - 2,5 kg nein
Kunststoff Beutel 2,6 kg - 4,9 kg nein
Kunststoff Beutel 5 kg - 10 kg nein
Kunststoff Einschläge, Zuschnitte, Zwischenlagen ≤ 1,8 kg ja
PPK Einschläge, Zuschnitte, Zwischenlagen > 1,8 kg nein
PPK Faltschachteln 300 g - 1,8 kg ja
PPK Faltschachteln 2,6 kg - 4,9 kg nein
PPK Faltschachteln 5 kg - 7,9 kg nein
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