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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-080 Backwaren, Backvorprodukte 02-080-0060 Kandierte Früchte
Produktbeschreibung
Früchte, bei denen der Zuckergehalt auf mindestens 70 % erhöht wurde
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Andere kandierte Früchte
Cocktail-Kirschen
Zitronat
Orangeat
02-060-0040 Getrocknetes Obst, getrocknetes Gemüse 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von kandierten Früchten bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,1 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Bäckereien anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von kandierten Früchten mit einer Füllgröße über 1,1 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.

Versandverpackungen aller Art von kandierten Früchten fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-080-0060 // Kandierte Früchte

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,1 kg ja
Aller Art Aller Art > 1,1 kg nein
Kunststoff Becher, Beutel, Eimer, Schachteln > 1,1 kg nein
Kunststoff Becher, Beutel, Eimer, Schachteln ≤ 1,1 kg ja
PPK Faltschachteln > 1,1 kg nein
PPK Faltschachteln ≤ 1,1 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,1 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,1 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-080-0060 // Kandierte Früchte

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,1 kg ja
Aller Art Aller Art > 1,1 kg nein
Kunststoff Becher 100 g ja
Kunststoff Becher 150 g ja
Kunststoff Beutel 75 g ja
Kunststoff Beutel 100 g - 150 g ja
Kunststoff Beutel 200 g - 250 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 1 kg ja
Kunststoff Eimer 5 kg - 12,5 kg nein
Kunststoff Schachteln 125 g - 150 g ja
Kunststoff Schachteln 500 g ja
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