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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-080 Backwaren, Backvorprodukte 02-080-0030 Backpulver, Backmittel
Produktbeschreibung
Backmittel sind flüssige, pulverförmige oder pastenförmige Mischungen von Lebensmitteln einschließlich Zusatzstoffen, die dazu bestimmt sind, die Herstellung von Backwaren, Backvorprodukten zu erleichtern oder zu vereinfachen, die wechselnden Verarbeitungseigenschaften der Rohstoffe auszugleichen und die Qualität der Backwaren und Backvorprodukte zu beeinflussen.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Backtreibmittel
Backmittel für Brot
Backpulver
Backmittel für Kleingebäcke
Backmittel für feine Backwaren, Backvorprodukte
02-080-0020 Fertigmehle, Backmischungen 
02-080-0040 Hefe zum Backen 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Backpulver und Backmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 2,3 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Bäckereien anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Backpulver und Backmitteln mit einer Füllgröße über 2,3 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.

Versandverpackungen aller Art von Backpulver und Backmitteln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Backpulver und Backmittel werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-080-0030 // Backpulver, Backmittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 2,3 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 2,3 kg ja
Kunststoff Big Bags, Dosen, Eimer, Flaschen, IBCs, Kanister > 2,3 kg nein
Kunststoff Dosen, Eimer, Flaschen, Kanister ≤ 2,3 kg ja
PPK Beutel, Säcke, Schachteln > 2,3 kg nein
PPK Beutel, Schachteln ≤ 2,3 kg ja
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen > 2,3 kg nein
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen ≤ 2,3 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel ≤ 2,3 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Säcke > 2,3 kg nein
Weißblech Eimer > 2,3 kg nein
Weißblech Eimer ≤ 2,3 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 2,3 kg nein
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 2,3 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 2,3 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 2,3 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-080-0030 // Backpulver, Backmittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 2,3 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 2,3 kg ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 500 kg - 1000 kg nein
Kunststoff Dosen, Flaschen 200 g - 250 g ja
Kunststoff Eimer 10 kg - 25 kg nein
Kunststoff IBCs 400 l - 1250 l nein
Kunststoff Kanister 10 kg - 25 kg nein
PPK Beutel 15 g - 20 g ja
PPK Beutel 100 g - 200 g ja
PPK Beutel 500 g - 1 kg ja
PPK Beutel 2 kg ja
PPK Beutel 3 kg nein
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