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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-060 Agrarerzeugnisse 02-060-0010 Frischobst
Produktbeschreibung
Frisches Obst aller Art und Herkunft, ganz, portioniert oder geschnitten
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Ananas, Melonen
Sonstige Exoten, z.B. Avocados, Litschis
Beeren, Trauben
Sonstiges Frischobst
Kernobst, Steinobst
Frischobst - portioniert, geschnitten
Bananen
Zitrusfrüchte, Kiwi
01-000-0010 Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte 
02-060-0040 Getrocknetes Obst, getrocknetes Gemüse 
02-030-0050 TK Obst 
02-020-0020 Obstkonserven 
02-120-0100 Brotaufstriche 
   
   
   
Begründung
Schalen, Kisten und Schachteln aus PPK sowie Körbe, Kisten, Steigen und Netze aus Naturmaterialien für Frischobst mit einer Füllgröße bis einschließlich 4,5 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben und Kantinen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Schalen, Kisten und Schachteln aus PPK sowie Körbe, Kisten, Steigen und Netze aus Naturmaterialien für Frischobst mit einer Füllgröße über 4,5 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Lebensmittelindustrie (und im Übrigen auch im Handel) anfallen.
Alle anderen als die oben genannten Verkaufsverpackungen und Umverpackungen für Frischobst mit einer Füllgröße bis einschließlich 28 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Industrielle Weiterverarbeiter von Lebensmitteln decken ihren Bedarf weitgehend durch Mehrwegverpackungen oder durch Großgebinde mit einer Füllgröße über 28 kg oder in Form loser Ware.
Versandverpackungen aller Art von Frischobst fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Etiketten und Aufkleber aller Art an Obst sind systembeteiligungspflichtig.

Zuschnitte und Einschläge aller Art sind systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-060-0010 // Frischobst

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Kunststoff Becher, Eimer, Schalen ≤ 28 kg ja
Kunststoff Becher, Eimer, Schalen > 28 kg nein
Kunststoff Beutel, Big Bags, Netze, Säcke > 28 kg nein
Kunststoff Beutel, Netze, Säcke ≤ 28 kg ja
Naturmaterial Becher, Eimer, Schalen > 28 kg nein
Naturmaterial Becher, Eimer, Schalen ≤ 28 kg ja
Naturmaterial Beutel, Big Bags, Netze, Säcke > 28 kg nein
Naturmaterial Beutel, Netze, Säcke ≤ 28 kg ja
Naturmaterial Kisten, Körbe, Netze, Steigen > 4,5 kg nein
Naturmaterial Kisten, Körbe, Netze, Steigen ≤ 4,5 kg ja
PPK Aufkleber, Einschläge, Etiketten, Zuschnitte Aller Art ja
PPK Kästen, Schachteln, Schalen ≤ 4,5 kg ja
PPK Kästen, Schachteln, Schalen > 4,5 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-060-0010 // Frischobst

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Legesteigen, Steigen ≤ 4,5 kg ja
Aller Art Legesteigen, Steigen > 4,5 kg nein
Aller Art Netze ≤ 4,5 kg ja
Aller Art Netze > 4,5 kg nein
Aller Art Steigen ≤ 4,5 kg ja
Aller Art Steigen > 4,5 kg nein
Holz Kisten, Körbe, Spankörbe, Steigen > 4,5 kg nein
Holz Kisten, Körbe, Spankörbe, Steigen ≤ 4,5 kg ja
Kunststoff Becher, Schalen 100 g ja
Kunststoff Becher, Schalen 200 g ja
Kunststoff Beutel 1,8 kg ja
Kunststoff Beutel 5 kg ja
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