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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0080 Sonstige Schokolade, Schokoladenerzeugnisse
Produktbeschreibung
Sonstige Schokoladen und Schokoladenerzeugnisse
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Schokoladenkugeln
Schokoladenraspeln
Überraschungseier
Schokoladenchips
Sonstige Schokoladenerzeugnisse
Schokoladenfiguren wie Weihnachtsmänner, Osterhasen
Schokoladenblätter
02-040-0090 Pralinen, Konfekt 
02-080-0150 Kuvertüren 
02-040-0100 Riegel 
02-040-0070 Tafelschokolade 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von sonstiger Schokolade und Schokoladenerzeugnissen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 4,5 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Kinos, Theatern, Freizeitparks sowie Behörden, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, Gastronomiebetrieben, Kantinen und Bildungseinrichtungen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von sonstiger Schokolade und Schokoladenerzeugnissen mit einer Füllgröße über 4,5 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie sowie Betriebe des Lebensmittelhandwerks (beispielsweise Bäckereien und Konditoreien) und Cateringbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.
Versandverpackungen aller Art von sonstiger Schokolade und Schokoladenerzeugnissen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-040-0080 // Sonstige Schokolade, Schokoladenerzeugnisse

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 4,5 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 4,5 kg ja
Aluminium Einschläge ≤ 4,5 kg ja
Kunststoff Beutel, Dosen, Einschläge, Netze ≤ 4,5 kg ja
PPK Schachteln ≤ 4,5 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel ≤ 4,5 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 4,5 kg ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 4,5 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 4,5 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 4,5 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-040-0080 // Sonstige Schokolade, Schokoladenerzeugnisse

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 4,5 kg ja
Aller Art Aller Art > 4,5 kg nein
Aluminium Einschläge 5 g - 20 g ja
Aluminium Einschläge 50 g ja
Aluminium Einschläge 75 g ja
Aluminium Einschläge 100 g ja
Aluminium Einschläge 150 g ja
Aluminium Einschläge 180 g ja
Kunststoff Beutel 60 g ja
Kunststoff Beutel 100 g ja
Kunststoff Beutel 130 g ja
Kunststoff Beutel 150 g ja
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