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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0060 Behandelte Nüsse
Produktbeschreibung
Geröstete, gesüßte, gesalzene oder gewürzte Nüsse und sonstige Snacks auf Nussbasis (auch solche Nüsse, die nicht Schalenobst im botanischen Sinne darstellen)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Gesalzene Nüsse
Wasabi-Nüsse
Nüsse mit anderen Gewürzen
Mit Zucker haltbar gemachte Nüsse
Geröstete Nüsse
Sonstige Snacks aus behandelten Nüssen
02-060-0050 Nüsse 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von behandelten Nüssen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 4,5 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Kinos, Theatern, Freizeitparks, Gastronomiebetrieben sowie Behörden, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von behandelten Nüssen mit einer Füllgröße über 4,5 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie sowie Betriebe des Lebensmittelhandwerks (beispielsweise Bäckereien und Konditoreien) und Cateringbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.
Versandverpackungen aller Art von behandelten Nüssen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-040-0060 // Behandelte Nüsse

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 4,5 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 4,5 kg ja
Kunststoff Beutel, Big Bags > 4,5 kg nein
Kunststoff Beutel, Schalen ≤ 4,5 kg ja
PPK Beutel, Schachteln ≤ 4,5 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel ≤ 4,5 kg ja
Weißblech Dosen ≤ 4,5 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 4,5 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 4,5 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 4,5 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 4,5 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-040-0060 // Behandelte Nüsse

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 4,5 kg ja
Aller Art Aller Art > 4,5 kg nein
Kunststoff Beutel 25 g - 100 g ja
Kunststoff Beutel 125 g ja
Kunststoff Beutel 150 g ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 600 g ja
Kunststoff Beutel 1 kg ja
Kunststoff Beutel 2,5 kg ja
Kunststoff Beutel 3 kg ja
Kunststoff Beutel 5 kg nein
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