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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
01-000 Getränke 01-000-0040 Mineralwasser
Produktbeschreibung
Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure. Aromatisiertes Wasser weist ausschließlich Aromazusätze auf. Nicht enthalten sein dürfen Zucker oder Süßstoff, Fruchtsäfte oder andere Inhaltsstoffe wie Mineralien.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Heilwasser
Mineralwasser
Tafelwasser
Quellwasser
Aromatisiertes, ungesüßtes Wasser
01-000-0020 Fruchtsaftgetränke 
01-000-0050 Limonaden, Bittergetränke, Sportgetränke 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Mineralwasser bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern fallen typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen an. Sofern diese Verpackungen nicht nach § 31 VerpackG der Pfandpflicht unterliegen, sind sie systembeteiligungspflichtig. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen aller Art sind nicht systembeteiligungspflichtig.

Verpackungen mit Bündelungsfunktion für Mineralwasser sind bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern unabhängig von der Pfandpflicht systembeteiligungspflichtig.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Mineralwasser über einer Füllgröße von 22 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Mineralwasser fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 01-000-0040 // Mineralwasser

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art > 22 l nein
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art ≤ 22 l ja
Aller Art Pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
PPK Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
PPK Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 01-000-0040 // Mineralwasser

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aluminium Getränkedosen 330 ml nein
Aluminium Getränkedosen 500 ml nein
Getränkekarton Blockpackungen 500 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 1 l ja
Getränkekarton Blockpackungen 1,5 l ja
Getränkekarton Blockpackungen 2 l ja
Glas Flaschen 200 ml nein
Glas Flaschen 250 ml nein
Glas Flaschen 330 ml nein
Glas Flaschen 500 ml nein
Glas Flaschen 700 ml nein
Glas Flaschen 750 ml nein
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