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Unternehmen droht Vertriebsverbot: bis zum 31.12. Recyclingverträge schließen

 — Pressemitteilung

Die Uhr tickt: Unternehmen, die ihre Waren in Verpackungen vertreiben, sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember einen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abzuschließen und ihre geplanten Verpackungsmengen bei der ZSVR zu melden. Ansonsten gilt ein Vertriebsverbot ihrer Waren, es drohen Bußgelder und ein Eintrag ins Gewerbezentralregister. Die ZSVR macht deutlich: Säumige Unternehmen gefährden nicht nur ihre Geschäftsgrundlage, sondern das gesamte Verpackungsrecycling.

Noch beteiligen sich zu wenige Unternehmen an den Recyclingkosten. Das geht zu Lasten derer, die sich gesetzestreu verhalten. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erklärt das Ende aller Ausreden: Unternehmen müssen jetzt handeln!

Alle Unternehmen, die Waren produzieren, verpacken oder verpacken lassen und erstmals in Verkehr bringen, sind verpflichtet, bis zum Jahresende für 2025 einen Vertrag bei einem der Systembetreiber abzuschließen und ihre Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID zu hinterlegen. Dazu zählen Produzenten, Handelsunternehmen, Onlinehändler und viele mehr. Ohne diesen Vertrag können auch die Systeme keine Verpackungsmengen bei der ZSVR melden.

Denn, Recycling gibt es nicht zum Nulltarif. Im Gegenteil, die Recyclingkosten steigen. Ein Grund dafür ist auch das nachlässige Trennverhalten der Verbraucher. Und dass, trotz umfangreicher Aufklärungsarbeit der Systeme durch Kampagnen wie „Mülltrennung wirkt“. Die Folge: Um aus der schlechten Qualität des Sammelgemischs die recyclingfähigen Wertstoffe herauszusortieren, müssen die Systeme verstärkt in moderne Sortiertechnologien investieren.

Warum es Recycling nicht zum Nulltarif gibt

Insgesamt sind die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen deutlich gestiegen. Die Ursache liegt unter anderem in den ambitionierten Recyclingquoten. So hat der Gesetzgeber diese seit 2018 in zwei Stufen angehoben. Für Kunststoffe etwa stieg die Quote von 36 auf 63 Prozent, für Papier, Pappe, Karton (PPK) von 70 auf 90 Prozent und für Aluminium sogar von 60 auf 90 Prozent.

Zudem ersetzen Unternehmen vermehrt gut recyclingfähige Verpackungen durch Solche aus schlecht verwertbaren Materialien. Statt Monomaterialien aus reinem Kunststoff oder Papier nutzen sie beispielsweise Verbunde, bei denen Sortierung und Recycling deutlich aufwändiger sind. Die Menge schlecht oder nicht zu recycelnder Materialien sowie die Fehlwürfe führen zu einer vermehrten energetischen Verwertung. Die Preise sind hier teilweise deutlich gestiegen.

CO₂-Preise und Anlagenbrände erhöhen Recyclingkosten

Ein weiterer Kostentreiber ist das seit 2024 geltende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), welches zusätzliche CO₂-Preise für die Verwertung regelt. Außerdem sind die Erlöse beim Absatz von Kunststoffrezyklaten deutlich gesunken. Denn deren Verwendung für neue Verpackungen und Produktanwendungen ist gegenüber dem Einsatz von Neumaterial ökonomisch unvorteilhaft. Eine aktuelle Entwicklung ist besonders bedenklich: Verbraucher entsorgen Lithium-Akkus in den falschen Tonnen und verursachen damit Brände in den Sortieranlagen. Die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Anlagen, den Ausbau des Brandschutzes und die gestiegenen Versicherungsprämien gehen in die Millionen.

Mehr Leistung und Service für alle Beteiligten

Auch die Leistungen und den Service haben die Systembetreiber in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Um Wertstoffe aus dem Sammelgemisch noch besser zu sortieren und zu recyceln, haben Systeme und Anlagenbetreiber die Technik erheblich weiterentwickelt.

Die fortlaufende Umstellung von gelben Säcken auf gelbe Tonnen in den LVP-Sammelgebieten verursacht weitere Kosten. Zum einen müssen die Systeme die Behälter bereitstellen. Zum anderen steigt der Anteil des falsch entsorgten Restmülls in Tonnen, der wiederum die Qualität des Sammelgemischs mindert.

Mehr als Compliance: Unternehmen müssen ihre ökologischen Pflichten erfüllen

Gemeinsam sind wir aufgerufen, Wertstoffe möglichst lange im Kreislauf zu halten. Das Duale System hat sich dabei in der Vergangenheit bewährt. Damit dies so bleibt, sind die Unternehmen aufgefordert, ihren finanziellen Teil dazu beizutragen. Nicht nur das Verpackungsgesetz, sondern auch das europäische Recht verpflichtet sie, die Produktverantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen. Das heißt: Bis zum Jahresende müssen sie für die Verpackungsabfälle ihrer Waren einen Systembeteiligungsvertrag bei einem oder mehreren Systembetreibern abschließen.

Die Zeit drängt, die ZSVR hat einen genauen Überblick über alle fehlenden Meldungen zu den Verpackungsmengen. Aktuell fehlen noch für über 70 % der größeren Hersteller die entsprechenden Bestätigungen. Die ZSVR übergibt die Verstöße an die Vollzugsbehörden. Unternehmen drohen Geldstrafen, Einträge ins Gewerbezentralregister und es gilt ein sofortiges Verkaufsverbot ihrer Waren. Nur wenn alle ihrer Verantwortung nachkommen, schaffen wir es, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern und Kreisläufe zu etablieren.