Konkretisierung der Produktverantwortung für Verpackungen
— Pressemitteilung
Verpflichtungen für Verpackungen können im Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen abgelesen werden. Die Produktverantwortung für Verpackungen existiert seit 1993 in Deutschland. Viele Hersteller haben diese Pflicht nicht oder unzureichend umgesetzt. Ein großes Thema dabei war, dass viele Hersteller oder Händler den Umfang ihrer Pflichten eher unterschätzt haben. Somit griff die Produktverantwortung für einen nennenswerten Anteil an Verpackungen nicht. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat erstmalig Ende 2018 die Pflichten im Rahmen eines Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen konkretisiert. Dieser Katalog ist nunmehr in der Ausgabe 2019 etwas erweitert und in einigen Punkten überarbeitet worden. Am heutigen Tag beginnt das Konsultationsverfahren der beteiligten Kreise, es endet am 18. August 2019.
Seit dem 1. Januar 2019 kann jeder Hersteller bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) durch Antrag feststellen lassen, ob für eine konkrete Verpackung die Pflicht besteht, diese an einem System zu beteiligen. Diese Pflicht besteht immer dann, wenn diese Verpackung typischerweise bei einem privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister muss dabei die Verpackungen gleich behandeln. Es ist nicht denkbar, dass eine gleiche Verpackung bei einem Hersteller typischerweise beim privaten Endverbraucher anfällt und bei einem anderen nicht. Um die Behördentätigkeit effizient aufzustellen und den Herstellern die bürokratische Antragstellung zu ersparen, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister für den weitaus größten Anteil der Verpackungen ermittelt, wo diese typischerweise als Abfall anfallen. Somit können die Verpflichteten nun durch einen Blick in den Katalog schnell herausfinden, ob ihre Verpackungen verpflichtet sind. „Die rechtssichere klar nachvollziehbare Möglichkeit der Feststellung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung durch die Unternehmen selbst, wird unternehmensseitig vielfach begrüßt“, so Gunda Rachut.
Ziel des Katalogs ist es, das in der Vergangenheit praktizierte „Herausdefinieren“ von Verpackungen aus dem Anwendungsbereich des Verpackungsgesetz zu beenden und eine klare Zuordnung zu den Pflichten vorzunehmen. Die Zeiten der Unterbeteiligung mit einer Wettbewerbsverzerrung im Wert von mindestens 200 Millionen Euro pro Jahr sollen der Vergangenheit angehören. „Auf Basis der ersten Ausgabe 2018 wurden nun sinnvolle Überarbeitungen einzelner Produktgruppen vorgenommen und diesen weitere relevante Produkte hinzugefügt, um auch Nischenprodukte in den Katalog einzubeziehen.“ erläutert Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, die Inhalte der neuen Ausgabe. Damit existiert endlich eine gleichlautende Grundlage für Alle, die Wettbewerbsverzerrungen werden damit beendet. „Der Katalog beseitigt die zu Zeiten der Verpackungsverordnung entstandenen Ungerechtigkeiten im Markt. Künftig darf es ein Wegdefinieren von Verpackungen aus der Systembeteiligungspflicht nicht mehr geben.“
Der Katalog ist auf der Webseite der ZSVR auch als Datenbank mit Volltextsuche verfügbar. Zusätzlich bietet die ZSVR weiterhin alle Produktgruppen sowie den gesamten Katalog in Dateiform an. Die aktuelle Katalogfassung besteht weiterhin aus 36 Produktgruppen mit nunmehr 442 Produkten. Die neuen Produkte mit ihren Verpackungen wurden dem Gebot der Übersichtlichkeit folgend in die bereits bestehenden Produktgruppen eingeordnet. Die Katalogstruktur ist damit gleichgeblieben.
Ergänzend gibt es bereits seit Ende 2018 den Leitfaden zur Anwendung des Katalogs. Dort werden Grundlagen erklärt, konkrete Informationen zur Anwendung und zur Leseart des Katalogs gegeben. „Im Sinne der Gleichbehandlung kann es nach dem Verpackungsgesetz keine einzelfallbezogenen unternehmens- und oder branchenspezifischen Einordnungen der Verpackungen geben“, so Gunda Rachut. „Alles andere wäre auch für die betroffenen Unternehmen keine akzeptable Situation“.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 15. Juli 2019. Die betroffenen Kreise können bis zum 18. August 2019 ihre Stellungnahmen abgeben. Daraufhin wird die Zentrale Stelle Verpackungsregister die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und nach der finalen Überarbeitung den Katalog zur Systembeteiligungspflicht in der Ausgabe 2019 veröffentlichen.