Das Verpackungsgesetz ist in Kraft getreten
— Pressemitteilung
Weniger Verpackungen - mehr Transparenz und Recycling
Seit dem 1. Januar gelten für die Verpackungsentsorgung in Deutschland weitreichende neue Regeln. So müssen deutlich mehr Verpackungen recycelt werden. Neue Standards legen fest, inwieweit eine Verpackung tatsächlich recyclingfähig ist. Zudem wird sichergestellt, dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, auch für deren Sammlung und Recycling bezahlen. Die Grundlagen dafür schafft das neue Verpackungsgesetz. Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die neue Zentrale Stelle mit dem Verpackungsregister LUCID. Es macht für jede Bürgerin und jeden Bürger transparent, inwieweit die Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen.
Seit 1993 gilt in Deutschland die Produktverantwortung für Verpackungen. Das bedeutet, dass diejenigen, die Verpackungen mit Ware befüllen oder nach Deutschland einführen, gleichzeitig die Entsorgung finanzieren müssen. Für Verpackungen, die bei privaten Verbrauchern anfallen, geschieht das über Lizenzentgelte an die sogenannten dualen Systeme, die wiederum das Recycling organisieren. Zahlreiche Unternehmen sind dieser Pflicht nicht gefolgt. Dadurch fehlte auch der finanzielle Anreiz, auf überflüssige Verpackungen zu verzichten.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohnt wird. Da setzt das Verpackungsgesetz an. Weniger Verpackungen, diese aber besser recycelbar – das ist das Ziel.“
Eine große Neuerung des Verpackungsgesetzes ist die Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Sie ist seit Jahresanfang als Behörde tätig und soll Transparenz und Kontrolle beim Einsatz und der Entsorgung von Verpackungen verbessern. Svenja Schulze: „Wer seinen Müll umweltbewusst trennt, muss sich auch sicher sein können, dass die Verpackungen tatsächlich recycelt werden. Nur so schafft man Vertrauen in unser Recyclingsystem. Dafür leistet die Zentrale Stelle einen großen Beitrag.“
Das Verpackungsregister funktioniert im Kern so: Alle Unternehmen, die eine Verpackung nutzen und diese befüllen, müssen sich dort anmelden, ihr Unternehmensname und ihre Markennamen werden dann veröffentlicht. Außerdem müssen sie die Menge an Verpackungen melden, die sie befüllen und verkaufen bzw. in den Handel bringen, welche dann im privaten Haushalt als Abfall anfallen. Die Zentrale Stelle gleicht diese Angaben dann mit den Angaben der dualen Systeme zu den recycelten Verpackungsmengen ab. Damit wird öffentlich nachvollziehbar, welche Unternehmen ihrer Produktverantwortung finanziell nachkommen und dafür sorgen, dass die angestrebten Recyclingquoten erreicht werden können.
„Wir haben das Register bereits im August 2018 auf privatrechtlicher Basis gestartet, weil wir wussten, dass es eine Vielzahl an Trittbrettfahrern gibt. Die hohe Anzahl an Anfragen von Erstinverkehrbringern, die nicht wissen, was Produktverantwortung ist, hat uns bestätigt, wie notwendig diese Maßnahme und auch das Verpackungsgesetz sind“, berichtet Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“, zu den ersten Umsetzungsschritten der Stiftung. Bis heute haben sich 130.000 Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registriert. „Damit sind 70.000 Unternehmen mehr registriert als dies bisher bei den dualen Systemen der Fall war. Das ist ein guter Start“, sagt Gunda Rachut.
Gleichzeitig hat das Verpackungsregister neue Standards erarbeitet. Dazu gehören ein „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ und eine „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung“, die den dualen Systemen hilft, ökologische Aspekte bei der Berechnung der Lizenzentgelte zu berücksichtigen. Gunda Rachut: „Die Standards sichern ein hohes Niveau vom Design der Verpackung bis hin zum Recycling. Gleichzeitig liefern sie einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Verpflichteten, die nun sehr viel einfacher ihre Pflichten ermitteln können. Nur so erreichen wir die Ziele des Verpackungsgesetzes, mit einer Mischung aus Transparenz, niveauvollen Standards und einer effizienten Kontrolle.“
Information zur Registrierung
Möglich ist die Registrierung über die Webseite der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) unter www.verpackungsregister.org. Verpflichtete Unternehmen müssen sich über dieses Portal mit ihren Stammdaten und den durch sie abgegebenen Markennamen registrieren. Das Verfahren ist schlank ausgestaltet und nimmt ca. 10 bis 15 Minuten in Anspruch. Die Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen sind über das Verpackungsregister LUCID öffentlich für alle sichtbar, sodass nicht nur die ZSVR, sondern zum Beispiel auch Verbraucher und Unternehmen künftig die Möglichkeit haben, Hersteller, Händler und Importeure auf die Übernahme Ihrer Verantwortung zu überprüfen.