Aktualisierung der Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme
— Sonstige Veröffentlichungen
Die Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme sind von den registrierten Sachverständigen für die Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme zu beachten.
Das Bundeskartellamt hat am 6. Februar 2025 sein Einvernehmen zu den weiterentwickelten Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme erteilt. Vorausgegangen sind zwei Konsultationsverfahren, welche im Oktober 2021 sowie im März 2023 stattgefunden haben. Die überarbeiteten Prüfleitlinien wurden am 11. Februar 2025 veröffentlicht und gelten ab dem Bezugsjahr 2025.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
Klarstellungen und Ergänzungen zum Prüfungsauftrag (A.4)
Überprüfung der Systembeteiligungsmenge durch MSN-Prüfer (B.7)
Klarstellung zur Gültigkeit von Anlagenzertifikaten (B.10.10)
Regelung zu Einschränkung oder Versagung der Bestätigung nach § 17 Absatz 2 (C.16.4)
Beauftragung eines weiteren Prüfers bei Anhaltspunkten für Unrichtigkeit/Unvollständigkeit (C.18.7)
Definition der hinreichenden Sicherheit (Anhang 1 Glossar)