Expertenkreise
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat in bestimmten Fällen die beteiligten Kreise anzuhören. Dies findet überwiegend in Form von schriftlichen Konsultationen statt. So entsteht ein hohes Maß an Transparenz, sowohl für das Umweltbundesamt als Rechts- und Fachaufsicht der Stiftung, als auch für das Bundeskartellamt, das bei einigen Aufgaben im Rahmen des Einvernehmens eine zentrale Rolle spielt.
Ergänzend kann der Vorstand mit Zustimmung des Kuratoriums Expertenkreise einsetzen, um die Expertise der Unternehmen in fachlicher Hinsicht zu nutzen. Die Expertenkreise dienen niemals dazu, rechtliche Einordnungen oder Entscheidungen zu fällen.
Alle Expertenkreise werden zeitlich befristet. Dies entspricht den Anforderungen und Absprachen mit dem Bundeskartellamt.
Die Mitglieder der Expertenkreise werden vom Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen aufgrund ihrer fachlichen Expertise benannt, die je nach Expertenkreis unterschiedlich sein kann. Vorschlagsrechte werden in den derzeit eingesetzten Expertenkreisen unter anderem von den Herstellern und Vertreibern nach § 24 Abs. 1 VerpackG und sonstigen Verpflichteten (z. B. Systeme über die Gemeinsame Stelle) oder fachlichen Experten (zum Beispiel Unternehmen und Verbände für bestimmte Materialfraktionen) ausgeübt. Darüber hinaus entscheidet der Vorstand der ZSVR nach pflichtgemäßem Ermessen über die Teilnahme von Dritten (Gästen) an den Sitzungen der Expertenkreise.
Weitere Einzelheiten sind den grundsätzlichen Regelwerken der ZSVR zur Arbeit in den Expertenkreisen zu entnehmen:
Expertenkreis Recyclinggerechtes Design
Nachfolgend finden Sie die aktuell eingerichteten Expertenkreise mit dem jeweils vom Kuratorium beschlossenen Konzept.