Erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen und das Verpackungsgesetz
Verpackungen unterliegen in Europa der sogenannten erweiterten Produktverantwortung. Heißt: Unternehmen, die verpackte Waren in Umlauf bringen, sind dafür verantwortlich, dass die Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten.
Am wenigsten belastet eine Verpackung, die es nicht gibt. Somit steht die Vermeidung von Verpackungen an erster Stelle der Abfallhierarchie. Die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre wirken sich auch auf den Verpackungsverbrauch aus. Dazu zählen etwa die wachsende Bedeutung des Onlinehandels und des Außer-Haus-Verzehrs (Coffee-to-go), genauso wie die steigende Zahl an Single-Haushalten und voll Berufstätigen (mehr vorverarbeitete Lebensmittel). Der ökologische Rucksack einer verpackten Ware übersteigt in der Regel den der Verpackung um ein Vielfaches. Im Rahmen dessen sind auch die Anforderungen an Verpackungen gewachsen. Es entspricht dem Grundsatz der Vermeidung, dass die Ware durch eine entsprechend gestaltete Verpackung deutlich länger haltbar ist. Gerade diese Ausgestaltung führt teilweise dazu, dass Verpackungen verwendet werden, die nur eingeschränkt oder schlechter recycelbar sind, beispielsweise durch die Verwendung von Barriereschichten. Ein weiteres Beispiel: Eine kleine Verpackung mit „Single-Füllgröße“ vermeidet Food-Waste, erhöht aber den Verpackungsverbrauch und die Anzahl an Verpackungen steigt. Diese ökologischen Zielkonflikte verdeutlichen die inhaltlichen Herausforderungen.
Daher ist es umso wichtiger, dass die Verpackungen, die nicht vermieden werden, erneut verwendet oder möglichst hochwertig recycelt werden. Um Wettbewerbsgleichheit zu erreichen, müssen Unternehmen für Verkaufs-, Um-, Versand- und Serviceverpackungen die erweiterte Produktverantwortung übernehmen und das Recycling dieser Verpackungen finanzieren. Zudem muss die gesamte Wertschöpfungskette einbezogen und die Verbraucher besser informiert werden, um das hochwertige Recycling von Verpackungsabfällen zu fördern. Das zu erreichen, ist Ziel des Verpackungsgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
Rolle, Aufgaben, Ziele: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das Verpackungsgesetz
Hersteller nach dem Verpackungsgesetz wie Produzenten, Handelsunternehmen, Importeure, Versand- und Onlinehändler müssen das Recycling ihrer Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht finanzieren. Dazu schließen sie einen Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber. Durch ihre Zahlungsverpflichtungen bekommen die Unternehmen einen ersten Anreiz, Verpackungen zu vermeiden. Denn: Wer weniger Verpackungen in Verkehr bringt, muss weniger bezahlen, um die erweiterte Produktverantwortung zu übernehmen und das Recycling seiner Verpackungen zu finanzieren. Das hat in der Vergangenheit bei denjenigen gut funktioniert, die diese Verpflichtung erfüllt haben. Doch es gab einen großen Anteil an Trittbrettfahrern – gerade in den Bereichen, in denen hohe Verpackungsmengen in Verkehr gebracht werden.
Eine Übersicht der Systembetreiber finden Sie hier.
Kein Unternehmen darf sich davor drücken, das Recycling der Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht zu finanzieren, die es mit seinen Waren in Verkehr bringt. Um das Trittbrettfahren zu beenden, wurden mit dem Verpackungsgesetz eine Vielzahl von Definitionen und Regeln klarer definiert und die ZSVR geschaffen:
- Die Produktverantwortlichen werden durch die Registrierung im Verpackungsregister LUCID für jeden sichtbar.
- Die Verwaltungsvorschriften der ZSVR stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben einheitlich angewendet und die betroffenen Unternehmen (Hersteller nach dem Verpackungsgesetz) gleichbehandelt werden.
- Über die zentralisierte Datenbank des Verpackungsregisters LUCID kann die ZSVR transparent abgleichen, ob alle Beteiligten ihre Verpackungsmengen rechtskonform melden.
Damit sollen alle Hersteller/Vertreiber von der angestrebten ökologischen Lenkungswirkung des Verpackungsgesetzes profitieren,
- indem die verpflichteten Unternehmen ihrer erweiterten Produktverantwortung nachkommen und
- das Recycling ihrer Verpackungen übernehmen, die typischerweise im Abfall des privaten Endverbrauchers landen.
Zum Verpackungsregister LUCID gelangen Sie hier.
Nicht nur die verpflichteten Unternehmen melden ihre Verpackungsmengen bei der ZSVR. Auch die Systembetreiber melden die bei ihnen beteiligten Mengen zu gesetzlich festgelegten Terminen bei der ZSVR. Die Meldung der Systembetreiber wird unter anderem zur Kontrolle herangezogen. Zudem berechnet und veröffentlicht die ZSVR auf dieser Basis die Marktanteile der Systembetreiber differenziert nach den Materialfraktionen Glas, Leichtverpackungen (LVP) und Papier, Pappe, Karton (PPK).
Damit soll sichergestellt werden, dass die Kosten der Systembetreiber für das Recycling analog zu ihren Beteiligungsmengen verteilt werden. Das schafft einen fairen Wettbewerb unter den Systembetreibern Die Regeln dafür stellt die ZSVR im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt auf.
So werden die Marktanteile berechnet: Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes 2019 sind die gesetzlich vorgegebenen Verwertungs- bzw. Recyclingquoten gestiegen, sodass ihre Erreichung nur mit einem Kraftakt aller Beteiligten zu schaffen ist. Das erfordert Maßnahmen auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette. Die ZSVR veröffentlicht die Recyclingquoten und überwacht deren Erfüllung, so dass auch hier Transparenz geschaffen wird. Für die Umweltwirtschaft in Deutschland ist das ein großer Schub, da hier in großem Umfang Technik neu entwickelt werden muss, die weltweit dringend gebraucht wird.
Zahlen, Daten, Fakten: Die Recyclingquoten der Systembetreiber aus den vergangenen Jahren finden Sie hier.
Die ZSVR entwickelt und veröffentlicht den Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen. Dieser wird jährlich aktualisiert und jeweils am 1. September in einer weiterentwickelten Fassung erneut veröffentlicht. Auf Grundlage des Mindeststandards müssen die Systembetreiber finanzielle Anreize schaffen, um die nachhaltige Gestaltung von Verpackungen zu fördern. Dies ist notwendig, um die hohen Recyclingquoten und die weiteren Ziele des Verpackungsgesetzes dauerhaft zu erreichen. Zudem verstärkt das die ökologische Lenkungswirkung des Systembeteiligungsentgelts.
Wann ist eine Verpackung recyclingfähig – und was sind die Vorteile einer recyclinggerechten Gestaltung? Weitere Informationen dazu und zum Mindeststandard finden Sie hier.
Die Systembetreiber müssen regional und überregional über Sinn und Zweck von getrennten Sammelsystemen und über Verwertungsergebnisse informieren. So steht es im Verpackungsgesetz. Ein hohes Maß an sauber getrennten Verpackungsabfällen ist die Voraussetzung für die Erreichung der anspruchsvollen Recyclingquoten. Hier können alle dazu beitragen.
Die Initiative „Mülltrennung wirkt“ der Systembetreiber klärt Verbraucher über die richtige Abfallentsorgung und das Recycling auf. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Initiative unter https://www.muelltrennung-wirkt.de/.
Die erste Novelle des Verpackungsgesetzes ist bis zum 1. Juli 2022 in drei Stufen in Kraft getreten. Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Änderungen.