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Registrierungspflicht – ja oder nein: Bin ich betroffen?

Egal, in welchen Verpackungen Sie in Deutschland Ihre Waren vertreiben: Sie müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen. 

Wichtig zu wissen

Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist kostenlos und erfolgt online. Um sich zu registrieren, müssen Sie zuerst einen Login als „Hersteller“ erstellen. Das sind unter anderem Produzenten von verpackten Waren in verschiedenen Konstellationen, Vertreiber und Importeure sowie Versand- und Onlinehändler − in der Regel der Befüller der Verpackung.

Dabei geben Sie Ihren Unternehmensnamen, den jeweiligen Verantwortlichen (zum Beispiel Vorstand oder Geschäftsführer) und den konkreten Bearbeiter im Unternehmen mit E-Mail-Adresse an. Anschließend erhalten Sie per E-Mail einen Aktivierungslink, den Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen. 

Nachdem Sie Ihren Login erstellt haben, müssen Sie die Registrierung innerhalb von sieben Tagen abschließen. In vier Eingabeschritten geben Sie Ihre Stammdaten, Verpackungsarten und Markennamen an und senden Ihren Registrierungsantrag ab. 

Haben Sie die Registrierung abgeschlossen, sendet Ihnen die ZSVR per E-Mail Ihre Registrierungsnummer zu. Gleichzeitig erhalten Sie auf elektronischem Weg automatisch einen Verwaltungsakt. Damit wird Ihnen nochmal offiziell bestätigt, dass Sie ihre Registrierung erfolgreich abgeschlossen haben. Zudem sind Sie ab diesem Zeitpunkt im Verpackungsregister LUCID mit Ihrer Registrierungsnummer, Ihren Markennamen und den Angaben zu Ihren Verpackungen sichtbar. Das Verpackungsregister LUCID ist öffentlich.

Folgende Daten werden benötigt:

  • Anschrift des Unternehmens inklusive Telefonnummer

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beziehungsweise Steuernummer

  • Nationale Kennnummer (wie Handelsregisternummer, Gewerbeanzeige, Berufsgenossenschaftliche Mitgliedsnummer)

  • Verpackungsarten, in denen das Unternehmen seine Waren in Verkehr bringt

  • Markennamen, unter denen das Unternehmen seine verpackten Waren vertreibt

Das Verpackungsregister LUCID der ZSVR ist öffentlich. Dort sind in- und ausländische Unternehmen aus Industrie und Handel registriert, die verpackungsrechtliche Pflichten in Deutschland haben. Das Ziel des Registers: Über Transparenz den Markt fair und gerecht zu machen und Wettbewerbsgleichheit zu etablieren. Die Veröffentlichung ermöglicht es jedem, das Register zu durchsuchen und zu prüfen, wer sich dort registriert hat. Dadurch fallen Verstöße gegen das Verpackungsgesetz leichter auf.

Umweltschutz gelingt nur mit Wettbewerbsgleichheit und gleichen Spielregeln für alle. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten. Das nennt sich Produktverantwortung und ist im Verpackungsgesetz geregelt. Sofern Verpackungen nicht vermieden werden können, muss jeder, der verpackte Waren vertreibt, im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Zudem ist ein hochwertiges Recycling von Verpackungsabfällen nur in einem Markt möglich, der finanziell gesund ist. Deshalb müssen Sie für Ihre systembeteiligungspflichtigen Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen das Recycling finanzieren. Das tun sie, indem sie einen sogenannten Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber schließen.

Beim Anklicken öffnet sich der Erklärfilm Registrierung im Verpackungsregister LUCID in einer größeren Ansicht und lässt sich dann mit einem weiteren Klick abspielen.


Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Erklärfilm: Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.

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