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Wie ordne ich meine Verpackung einer Materialart zu und ermittle das Gewicht, um Meldungen zu den Verpackungsmengen abzugeben?

Um Ihre Verpackungsmengen gegenüber Ihrem Systembetreiber und im Verpackungsregister LUCID korrekt angeben zu können, müssen Sie die Materialart und das Gewicht Ihrer Verpackungen (inklusive aller Verpackungsbestandteile) kennen. 
 

1. Prüfung der Materialart einer Verpackung

Zunächst müssen Sie prüfen, ob die jeweilige Verpackung

  • aus einem Monomaterial wie Glas, Papier, Kunststoff, Weißbleich, Aluminium oder

  • aus einer Kombination verschiedener Materialarten, wie Papier und Kunststoff, Papier-Aluminium-Kunststoff oder einer Kombination verschiedener Kunststoffe besteht

Bestehen Verpackungen aus mehreren, händisch vom Endverbraucher nicht trennbaren Bestandteilen handelt es sich um eine Verbundverpackung.

Solange ein Bestandteil weniger als 5 % der Masse ausmacht (wie das Klebeband einer Versandverpackung, < 5 % = Papier/Pappe), wird es dem Hauptmaterial zugeordnet.

Macht eine Verpackungskomponente mehr als 5 % des Gesamtgewichts aus und ist von Hand nicht trennbar ist, ist es als Verbund einzuordnen. Dann ist die Zuordnung zu einer Materialart differenziert nach dem jeweils verpackten Produkt vorzunehmen.

  • Beispiel: Fruchtsaft oder Eistee in einem Getränkekarton bestehend aus einer Kombination von Karton-Kunststoff-Aluminium: Zuordnung zur Materialart „Getränkekartonverpackung“

  • Beispiel: passierte Tomaten, Vanillesoße, Milchreis in einem Papier-Aluminium-Kunststoffkarton: Zuordnung zur Materialart „Sonstige Verbundverpackungen“.

Grundsätzlich gilt: Alle Verbunde, die keine Getränke enthalten sind „Sonstige Verbundverpackungen“.

2. Gewichtermittlung der einzelnen Verpackungen

Zur Gewichtsermittlung Ihrer Verpackungen kommen drei Möglichkeiten in Frage:

  1. Ihr Lieferant gibt Auskunft über das Gewicht der einzelnen Verpackungen und möglicher weiterer Verpackungsbestandteile, die Sie bei diesem beziehen (zum Beispiel auf der Rechnung oder dem Lieferschein).

  2. Es liegt Ihnen eine Spezifikation des Verpackungsherstellers oder Ihres Verpackungslieferanten inklusive Gewichtsangaben vor (zum Beispiel Produktdatenblatt).

  3. Sie wiegen die leeren Verpackungen selbst.

    Achtung: Eine bloße Schätzung des Verpackungsgewichts ist nicht zulässig. Daher sollte die Ermittlung der angegebenen Gewichte nachvollziehbar dokumentiert sein.

3. Ermittlung der gesamten zu meldenden Verpackungsmengen

Zur Ermittlung der bei ihrem Systembetreiber und im Verpackungsregister LUCID anzugebenden Verpackungsmengen multiplizieren Sie …

  • … das Gewicht der einzelnen Verpackung mit der Anzahl an Verpackungen, die Sie im Meldezeitraum, planen zu verwenden (Abgabe der Planmengenmeldung oder Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages mit einem Systembetreiber).

    Hinweis: Soweit es um Planmengen geht, ist am Ende eines Jahres eine Schätzung der in Verkehr zu bringenden Verpackungen (zum Beispiel auf Basis der Umsatzplanung) für das Folgejahr erforderlich. Üblicherweise werden dabei die Stückzahlen des vorhergehenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt und gegebenenfalls an erwartete Veränderungen (wie neue Produkte, Wegfall eines Kunden, absehbare Umsatzschwankungen) angepasst.

  • … nach Ablauf des Jahres die tatsächlich verwendeten Stückzahlen (zum Beispiel aus dem Warenwirtschaftssystem) mit den bereits zu Beginn des Jahres ermittelten Verpackungsgewichten (Abgabe einer regelmäßig erforderlichen Jahresabschlussmengenmeldung nach Ablauf eines Jahres).

Achtung: Das müssen Sie für jede einzelne Verpackungsart, die Sie nutzen, um ihre Waren in den jeweiligen Verpackungen an Ihre Kunden abzugeben, tun.