Unter welchen Voraussetzungen kann eine Systembeteiligung erfolgen?
Die Systembeteiligung muss bei einem oder mehreren durch die jeweils zuständige Landesbehörde zugelassenen Systemen erfolgen. Diese gewährleisten eine flächendeckende, regelmäßige und unentgeltliche Rücknahme der gebrauchten Verpackungen beim privaten Endverbraucher. Sobald die Genehmigung für ein System endet, ist eine Systembeteiligung nicht mehr möglich. Gleiches gilt vor der Zulassung eines Systems. Eine wirksame Systembeteiligung bei einem Systembetreiber kann erst vorgenommen werden, wenn der operative Betrieb zum Genehmigungszeitpunkt aufgenommen wurde.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der Systembetreiber.