Kann ein beauftragter Dritter (Makler, Wirtschaftsprüfer, Consultant, Auslandshandelskammer) per Vollmacht o. Ä. die Systembeteiligung für einen Hersteller (im In- oder Ausland) übernehmen?
Ja, er muss allerdings alle Erklärungen abgeben, die auch der einzelne Hersteller abzugeben verpflichtet ist. Er kann die Systembeteiligung nur für den Hersteller und auf dessen Registrierungsnummer vornehmen, so dass das System wiederum seine Pflichten gegenüber dem konkreten Hersteller erfüllen kann.
Davon unbenommen ist die Datenmeldung des Verpflichteten im Verpackungsregister LUCID. Diese muss der Verpflichtete selbst vornehmen, und zwar bezogen auf das genehmigte System, welches vom Dritten beauftragt wurde. Eine Datenmeldung, bezogen auf Dritte, ist nicht zulässig.