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Wie sieht ein konkretes Beispiel für eine Mehrwegverpackung aus, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt?

Bei Joghurtgläsern handelt es sich um Mehrwegverpackungen, die gegen Pfanderstattung zurückgenommen und wiederverwendet werden:

  1. Die Gläser werden im Geschäft mit einem Pfand verkauft (Anreizsystem).
  2. Sie werden vom Vertreiber wieder zurückgenommen (tatsächliche Rückgabe) und zurück an den Abfüller gebracht (Rückführlogistik).
  3. Dieser spült die Gläser, füllt sein Produkt wieder ein und verkauft das befüllte Glas erneut an den Vertreiber, der das Joghurtglas wieder dem Kunden zum Verkauf anbietet (Wiederverwendung). 

Hier sind alle gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt, es handelt sich um eine Mehrwegverpackung.