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Haben Sie diese Verpackung erstmals mit Ware befüllt?

Wenn Sie eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr bringen, gelten Sie nach dem Verpackungsgesetz als Hersteller, wenn dies erstmals gewerbsmäßig in Deutschland geschieht. 

Das können sein…

… der Hersteller, der ein Produkt produziert, verpackt und dann vertreibt (Produzent).

Handelsunternehmen, sofern diese Eigenmarkenprodukte vertreiben und diese durch einen Dritten in ihrem Auftrag für sich produzieren, verpacken und an sich liefern lassen.

Importeure, wenn sie die rechtliche Verantwortung für die verpackten Waren bei Grenzübertritt nach Deutschland tragen.

Versand- und Onlinehändler, die eine Versandpackung erstmals mit Ware befüllen und an ihre Kunden versenden.

Unternehmen, die ihre Waren in Serviceverpackungen vertreiben, zum Beispiel Coffee-To-Go-Becher oder Brötchentüten.

Einzelheiten zum Herstellerbegriff und den rechtlichen Pflichten finden Sie auf unserer Themenseite.

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