ZSVR veröffentlicht Fallberichte zu eigenen Ermittlungen
— Pressemitteilung
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betreibt seit 15 Monaten das Verpackungsregister LUCID als Behörde. Die ZSVR analysiert die von den Herstellern übermittelten Informationen und stellt durch ihre Prüfungen Auffälligkeiten fest. Das entspricht ihrem gesetzlichen Auftrag. Neben den laufenden Informationen der ZSVR an die Landesvollzugsbehörden bei Anhaltspunkten für ordnungswidriges Verhalten tritt nun ein weiteres Instrument: Die ZSVR veröffentlicht ab sofort Fallberichte. Mit diesen werden die Sachverhalte zu Verstößen gegen das Verpackungsgesetz transparent dargelegt. Die mit den Berichten veröffentlichten Fälle liegen den Landesvollzugsbehörden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Webseite der ZSVR bereits vor. Dieses Instrument soll den Herstellern helfen, eigenes rechtswidriges Verhalten schneller zu identifizieren und abzustellen.
Verpackungen stellen immer dann ein Umweltproblem dar, wenn sie überflüssig oder zu groß sind bzw. nicht ordnungsgemäß recycelt werden. Daher müssen Hersteller und Händler die flächendeckende Erfassung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen sicherstellen. Wahrgenommene Produktverantwortung zeigt sich dadurch, dass Unternehmen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und einen Systembeteiligungsvertrag mit einem (dualen) System abschließen. „Nur wer für jede Verpackung die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung trägt, denkt über Vermeidung und besseres Recycling nach“, so Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle Verpackungsregister. Die Sicherstellung der Umsetzung der Produktverantwortung für Verpackungen ist die Kernaufgabe der ZSVR. „Zu Zeiten der Verpackungsverordnung hat sich in vielen Unternehmen eine abnehmend rechtskonforme Praxis herausgebildet. Das muss sich dringend ändern, wir wollen dies allen Unternehmen verdeutlichen, die ihre eigene Umsetzung noch nicht hinterfragt haben.“
„Da die großen Verpackungsmengen auch von großen Unternehmen in Verkehr gebracht werden, liegt es nahe, dort mit den Maßnahmen zu beginnen. Insofern werden die ersten Fallberichte Unternehmenssachverhalte mit hohen Verpackungsmengen und unterdurchschnittlicher Rechtskonformität betreffen", stellt Gunda Rachut fest. Nach § 26 VerpackG muss die ZSVR Informationen über konkrete Anhaltspunkte für Ordnungswidrigkeiten zusammen mit den Beweismaterialien an die Landesvollzugsbehörden übergeben. Diese sind dann im nächsten Schritt für das Bußgeldverfahren zuständig. Wer die Pflichten nicht einhält, muss mit entsprechenden Folgen rechnen.
Der nun veröffentlichte erste Fallbericht „Gartencenter“ stellt die zentralen Fakten in Bezug auf die Verpackungsmengen für das Bezugsjahr 2018 in einem Unternehmen der Gärtnereibranche mit zugehörigem Versandhandel zusammen. Es werden die konkreten Anhaltspunkte für die verpackungsrechtlichen Verstöße dargelegt. Dies betrifft in diesem ersten Fallbericht die Pflichten zur Systembeteiligung und zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung. Des Weiteren wird dargelegt, welche weitreichenden Konsequenzen drohen können.
Gunda Rachut: „Der Anfang ist gemacht. Ab sofort veröffentlicht die ZSVR regelmäßig weitere Fallberichte. Den Unternehmen wird dadurch eine Hilfestellung gegeben, ihre Compliance im Bereich der Produktverantwortung zu prüfen.“ Dies betrifft auch Prüfer, die Prüfungshandlungen nach dem VerpackG vornehmen. Die ZSVR hat Prüfleitlinien veröffentlicht. An diese müssen sich Prüfer halten, wenn diese Vollständigkeitserklärungen bestätigen oder andere Prüftätigkeiten ausüben. „Auch hier haben wir Defizite in der Anwendung dieser Leitlinien bei der Prüfung und Abgabe von Vollständigkeitserklärungen erkennen müssen. Diesen werden wir ebenso nachgehen und in Form von Fallberichten zu Prüfern veröffentlichen“, so Gunda Rachut.
„Mit der Veröffentlichung von Fallberichten kommen wir unserer Informationspflicht nach und stellen sicher, dass die Unternehmen ihrer Produktverantwortung nachkommen.“, stellt Gunda Rachut fest. Abschließend resümiert sie: „Recycling gibt es nicht zum Nulltarif, es braucht einen gesunden Markt. Nur wenn wir dafür sorgen, dass die Finanzierung fair und gerecht von allen Verpflichteten übernommen wird, können die Ziele des VerpackG erreicht werden.“