Versand- und Onlinehandel
Sie versenden Ware als Versand- und Onlinehändler innerhalb Deutschlands oder sind ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland und vertreiben Ihre Waren in Deutschland?
Hersteller im Sinne des Gesetzes müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht einen sogenannten "Systembeteiligungsvertrag" abschließen und Datenmeldungen zu ihren Verpackungsmengen abgeben.
Checkliste zur Erfüllung der Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten
Das Verpackungsgesetz für Versand- und Onlinehändler – die zehn wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.
Im FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen:
5.12 Was gilt für Versandverpackungen von Onlinehändlern?
7.2.2 Was gilt für den Online-Handel?
7.4.6.1 Wer trägt die Produktverantwortung für die Versandverpackung?
Wollen Sie sich erstmalig registrieren oder Änderungen an Ihrer Registrierung vornehmen? Hier gelangen Sie zum Verpackungsregister LUCID.
Sehen Sie sich unseren Erklärfilm Neuregistrierung oder Erklärfilm Änderungsregistrierung an und erfahren Sie, wie die Registrierung funktioniert.
Produzent, Handelsunternehmen, Importeur, Versand- und Onlinehändler - Sie alle können Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes sein.
Abgrenzung und Pflichten - Welche Verpackungsarten mit und ohne Systembeteiligungspflicht gibt es?
Details im Schaubild "Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht"
Seit dem 1. Juli 2022 sind Betreiber von elektronischen Marktplätzen verpflichtet, zu kontrollieren, ob die auf ihren Plattformen anbietenden Händler ihre verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen.
Weitere Informationen in diesem Kurzfilm.
Sie bringen Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr? Dann reicht die Registrierung im Verpackungsregister LUCID nicht aus. Sie müssen zusätzlich einen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systemen abschließen und regelmäßig Datenmeldungen zu Ihren Verpackungsmengen abgeben.
Erklärfilm zur Systembeteiligung
Übersicht Systembetreiber
Mehr zur Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland können einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung Ihrer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz beauftragen.
Detaillierte Informationen im Themenpaket Bevollmächtigung