Die Vollständigkeitserklärung ist zusammen mit der Prüfbestätigung sowie dem zugehörigen Prüfbericht des registrierten Prüfers elektronisch bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister in LUCID zu hinterlegen. Registrierte Prüfer finden Sie im Prüferregister der Zentrale Stelle Verpackungsregister über LUCID. Einzelheiten zur Hinterlegung sowie der qualifizierten elektronischen Signatur sowie zum technischen Ablauf der Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung finden Sie in der „Technischen Anleitung Vollständigkeitserklärung“.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: