Vertreiber müssen (fremde) Markennamen registrieren, wenn sie als Hersteller/Erstinverkehrbringer dieser Produkte in Deutschland einzustufen sind. Dies kommt typischerweise bei Importen vor: trägt der Vertreiber (Großhandel, Einzelhandel, Versand- bzw. Online-Handel) die rechtliche Verantwortung beim Grenzübertritt, so trifft ihn die Registrierungspflicht als Hersteller für die importierten Produkte in Deutschland (ebenso die Systembeteiligungspflicht für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht).
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: