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Handelt es sich um eine Verkaufsverpackung, Umverpackung oder Versandverpackung?

Verkaufsverpackung

Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die typischerweise dem privaten Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden. Auch Serviceverpackungen und Versandverpackungen zählen zu den Verkaufsverpackungen. Beispiele für Verkaufseinheiten von systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen: 

  • Becher mit 500 g Margarine,

  • ein Akkuschrauber in einer Faltschachtel,

  • Tüte mit 80 Stück Wäscheklammern,

  • Mehrstückverpackungen als Verkaufseinheit (zum Beispiel 10 Kaffeekapseln in einer Faltschachtel, 50 Schokoladenfiguren wie Weihnachtsmänner oder Osterhasen),

  • Sortimentsverpackungen als Verkaufseinheit (zum Beispiel Bastelsortiment mit separat verpackten Einheiten in einer Schachtel).

Umverpackung

Umverpackungen umschließen eine oder mehrere Verkaufseinheiten. Sie dienen der Bündelung von mehreren Produktverpackungen oder zur Bestückung der Verkaufsregale. Beispiele für Umverpackungen sind:

  • Bündelungsfolie um ein Sixpack Flaschen mit 1,5 Liter Mineralwasser,

  • Bündelungsfolie um ein Dreierpack Deodorant,

  • Bündelungsbanderole um ein Zweierpack Duschgel,

  • Kartonage um ein Sixpack Bier.

Versandverpackung

Versandverpackungen ermöglichen oder unterstützen den Versand von Waren an den privaten Endverbraucher. Versand- und Onlinehändler verwenden zum Beispiel Versandkartons, 
-taschen, -beutel und Briefumschläge, um Waren an ihre Kunden zu verschicken.

Achtung: Neben der Verpackung selbst gehören auch die weiteren Bestandteile wie Etiketten, Klebeband und Füllmaterial (zum Beispiel Luftpolsterfolie, Verpackungschips) zu einer Versandverpackung.

Abhängig von der Verpackungsart sind unterschiedliche Pflichten zu erfüllen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Themenseite.

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