Neu im Thema? Hier können Sie prüfen, ob Sie verpackungsrechtliche Pflichten haben - und was Sie tun müssen.
Hier geht's ins Register: Wer in Deutschland verpackte Waren vertreibt, muss im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.
Für bestimmte Verpackungen reicht die Registrierung nicht aus: Erfahren Sie hier, wie Sie die Systembeteiligungspflicht erfüllen und Ihre Verpackungsmengen melden.
Unabhängig von Vertriebskanal, Logistiklösung oder Branche: Hier erhalten Sie weitere Hilfestellungen, Definitionen und Informationen, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen.
Der behördliche Teil der ZSVR: Veröffentlichte Entscheidungen, Informationen zur Stiftung und zum Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen finden Sie hier.
Gilt eine Systembeteiligungspflicht auch für den Vertrieb von Waren in gebrauchten Verpackungen?
… registrieren und an einem System…
Kann ein Vorvertreiber von Serviceverpackungen, auf den die Systembeteiligungspflicht übertragen wurde, die Pflicht weiter übertragen?
… Insbesondere kleine und mittlere Betriebe, etwa…
Bin ich verpflichtet, Verpackungen an einem System zu beteiligen, für die ich bereits die Einwegkunststoffabgabe bezahlen muss?
… Inhalte und Zielsetzungen und gelten…
Wie kann ich einen Antrag auf Feststellung der Systembeteiligungspflicht einer konkreten Verpackung stellen?
… veröffentlicht und ist damit maßgebend für…
Wie sieht ein konkretes Beispiel für eine Mehrwegverpackung aus, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt?
… zurückgenommen und wiederverwendet werden: …
Kann der Hersteller für die Registrierung eine verantwortliche Person benennen?
… beauftragen. Informationen dazu finden Sie…
Kann ein beauftragter Dritter (wie Makler) die laufenden Meldungen zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung) im Verpackungsregister LUCID übernehmen?
… beauftragen. Informationen zum…