Nein, das ist nicht möglich. Das Gesetz wollte insbesondere kleine Betriebe des Lebensmittelhandwerks, kleine Imbissbetriebe und kleine Vertreiber privilegieren. Diese dürfen die Pflicht delegieren und von dem Großhändler bzw. Produzenten verlangen, dass dieser die Systembeteiligung vornimmt. Dieser hat jedoch nicht das Recht, eine weitere Delegation vorzunehmen. Er übernimmt die Pflichten des „Herstellers“, sowohl in Bezug auf die Systembeteiligung als auch auf Mengenmeldung bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister.
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