Für einen Unternehmensverbund bzw. Konzern ist jeweils zu prüfen, wer als Verantwortlicher die Registrierung bzw. Datenmeldung durchführen kann. Nicht als Dritte, sondern noch als unternehmenszugehörige Personen können Berechtigte bzw. Bevollmächtigte innerhalb eines Unternehmensverbundes in Frage kommen. Diese Personen können auch als Verantwortliche für mehrere Hersteller innerhalb des Unternehmensverbundes benannt werden. Allerdings müssen sie jeweils eine gesonderte E-Mail-Adresse für jeden einzelnen Hersteller anlegen und angeben. Die Angabe ein und derselben E-Mail-Adresse für mehrere Hersteller wird im elektronischen Registrierungsprozess nicht angenommen.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter der Konzernobergesellschaft soll als Verantwortlicher für drei Konzerngesellschaften benannt werden. Es müssen drei verschiedene Mailadressen angelegt und herstellerspezifisch im Verpackungsregister angegeben werden, etwa:
vorname.nachname1@firmenname.de, vorname.nachname2@firmenname.de und vorname.nachname3@firmenname.de, oder
verpackung1@firmenname.de, verpackung2@firmenname.de und verpackung3@firmenname.de
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: