Neu im Thema? Hier können Sie prüfen, ob Sie verpackungsrechtliche Pflichten haben - und was Sie tun müssen.
Hier geht's ins Register: Wer in Deutschland verpackte Waren vertreibt, muss im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.
Für bestimmte Verpackungen reicht die Registrierung nicht aus: Erfahren Sie hier, wie Sie die Systembeteiligungspflicht erfüllen und Ihre Verpackungsmengen melden.
Unabhängig von Vertriebskanal, Logistiklösung oder Branche: Hier erhalten Sie weitere Hilfestellungen, Definitionen und Informationen, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen.
Der behördliche Teil der ZSVR: Veröffentlichte Entscheidungen, Informationen zur Stiftung und zum Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen finden Sie hier.
2.9 Ich bin kein Produzent von Verpackungen und Verpackungsmaterial – muss ich mich trotzdem im Verpackungsregister LUCID registrieren?
… tragen. Versand- und Onlinehändler,…
5.4 Sind Hersteller von unbefüllten Verpackungen auch verpflichtet?
… ein Häkchen. Weitere Informationen erhalten aus…
2.6 Welche nationale Kennziffer entspricht der deutschen Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer?
… entspricht. Folgende Informationen helfen Ihnen…
5.5 Wer ist Erstinverkehrbringer von Druckerzeugnissen/Verlagserzeugnissen?
… Ware). Vertiefende Informationen entnehmen Sie…
2.12 Kann der Hersteller für die Registrierung eine verantwortliche Person benennen?
… beauftragen. Informationen dazu finden Sie…
4.7 Kann ein beauftragter Dritter (wie Makler) die laufenden Meldungen zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung) im Verpackungsregister LUCID übernehmen?
… beauftragen. Informationen zum…