Orientierungshilfe 2018
Da die Systeme zum 1. Juni 2019 erstmalig zur Umsetzung der Vorgaben des § 21 VerpackG an die Zentrale Stelle Verpackungsregister berichten mussten, haben sich die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt entschieden, bereits im Jahr 2018 eine Orientierungshilfe zur Verfügung zu stellen, um den Rahmen bzw. die Entwicklungsrichtung zu konturieren. Diese Orientierungshilfe stellt somit die Vorstufe der eigentlichen Anreizsetzung dar, diese erfolgt dann im nächsten Schritt durch die Systeme.
Die endgültige Fassung der Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen finden Sie hier:
Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen