Die Mengenmeldungen des Herstellers erfolgen immer doppelt. Sobald eine Mengenmeldung an ein System erfolgt, muss der Hersteller auch eine gleichlautende Meldung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) abgeben.
Hat der Hersteller also mit dem System eine einmalige Meldung pro Jahr vertraglich vereinbart (unabhängig, ob es sich um Plan- oder Istmengen handelt), hat er auch der ZSVR diese Meldung unverzüglich zu übermitteln. Ist mit dem System eine größere Meldehäufigkeit vereinbart (z.B. quartalsweise oder monatlich), so muss der Hersteller entsprechend häufiger Mengenmeldungen an die ZSVR leiten. Um den Prozess so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten, kann der Hersteller die Mengenmeldung auch als XML-File übertragen.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: