Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist verpflichtet, die registrierten Hersteller mit folgenden Angaben zu veröffentlichen:
- Registrierungsnummer (diese bleibt auch bei Änderungsmitteilungen erhalten)
- Registrierungsdatum (Änderungsmitteilungen erhalten das Datum der Änderungsmitteilung)
- Name, Anschrift und Kontaktdaten (insbesondere Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land und Telefonnummer)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
- Markennamen, unter denen der Hersteller seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringt
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: