Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister erarbeitet jährlich im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Dabei sind die jeweiligen Materialarten der Verpackungen und die einzelnen Verwertungswege zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass hier die konkrete Praxis der Sortierung und Verwertung abzubilden ist. Eine theoretische Verwertbarkeit reicht nicht aus, um bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit berücksichtigt zu werden.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: