Sie handeln erst dann gesetzeskonform, wenn Sie einen Systembeteiligungsvertrag mit einem System abschließen und Ihre Verpackungsmengen auch im Verpackungsregister LUCID melden. Nur so vermeiden Sie Vertriebsverbote und Bußgelder.
Wie Sie Ihre Pflichten zur Systembeteiligung erfüllen, erfahren Sie hier.
Und alles, was Sie zum Thema Datenmeldung wissen müssen, finden Sie hier.