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Erste Stufe der Novelle des Verpackungsgesetzes tritt am 3. Juli 2021 in Kraft

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In den vergangenen Tagen und Wochen wurde über verschiedenste Medien und in der Presse zum Inkrafttreten der Novelle des Verpackungsgesetzes informiert. Uns haben vielfältige Anfragen zum Thema erreicht. Insbesondere besteht in Teilen Verwirrung zu den Inhalten der Novelle, die zeitlich in drei Stufen in Kraft tritt. Um Transparenz zu den Neuerungen in Bezug auf den Aufgabenbereich der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu schaffen, finden Sie hier eine Fachinformation zum Thema. Weitere Informationen finden Sie im Themenpaket „Übersicht Änderungen VerpackG".