03. Zentrale Stelle Verpackungsregister – Funktion und Aufgaben?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wurde geschaffen, um die Marktüberwachung über die Pflichten der Inverkehrbringer von Verpackungen sowie der Entsorgungssysteme zu bündeln und effektiver zu gestalten. Im Zusammenwirken mit den Landesvollzugsbehörden soll die ZSVR für Transparenz und fairen Wettbewerb bei der Wahrnehmung der Produktverantwortung sorgen. Damit sollen vor allem auch Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer vermieden werden, die in der Vergangenheit zu jährlichen Schäden in Höhe von über 200 Mio. EUR führten, welche durch die gesetzestreuen Unternehmen mitgetragen werden mussten.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat hoheitliche Aufgaben wie z.B. die Registrierung aller Inverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen, die Entgegennahme und Prüfung der Datenmeldungen der Inverkehrbringer und der Entsorgungssysteme, die Marktanteilsberechnungen für die Systeme und Branchenlösungen, den Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die Prüfung von Mengenstromnachweisen und Recyclingquoten sowie das Prüferregister und die Prüfleitlinien für Sachverständige und Prüfer. Daneben hat die ZSVR privatrechtliche Aufgaben wie z.B. die Einrichtung des Registers und der Datenbank, den Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit dualen Systemen und Branchenlösungen, den Austausch mit anderen Behörden sowie die Information von Verpflichteten und der Öffentlichkeit.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wurde als Stiftung von folgenden Verbänden gegründet:
- Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.
- Handelsverband Deutschland - HDE - e. V.
- IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.
- Markenverband e.V.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist als Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet und seit dem 1. Januar 2019 für die hoheitlichen Aufgaben durch das Verpackungsgesetz beliehen, also insofern bundesweit als Behörde tätig. Sie unterliegt in diesem hoheitlichen Bereich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. Sie benötigt in mehreren Tätigkeitsbereichen ein Einvernehmen anderer Behörden, wie z.B. des Umweltbundesamtes oder des Bundeskartellamtes. Die Entscheidungen der ZSVR als Verwaltungsakt sind gerichtlich überprüfbar. Hinsichtlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegt die ZSVR der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
Das Register und der Datenbereich der Zentrale Stelle Verpackungsregister müssen schon aus kartellrechtlichen Gründen als „Hochsicherheitstrakt“ ausgestaltet sein. Es gibt ein strenges Regime zur Informationssicherheit auf hohem technischen Niveau. Der Umgang mit den Daten, das Vier-Augen-Prinzip und weitere strenge Compliance-Vorgaben werden intensiv vom Umweltbundesamt überwacht. Ein Einblick in die Daten durch Gremienangehörige ist ausgeschlossen.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist keine Sanktionsbehörde. Sie soll für Standards und Transparenz sorgen. Wenn allerdings Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, dann ist sie verpflichtet, diese aufzuklären. Entsprechend hat sie Befugnisse, Unterlagen anzufordern und gegebenenfalls weitere Prüfungen zu veranlassen. Gesetzesverstöße werden durch die jeweils zuständigen Behörden in Bund und Ländern geahndet.
Sowohl die Aufbaukosten als auch die jährlichen Betriebskosten werden verursachergerecht über Umlagen refinanziert, die die (dualen) Systeme und Branchenlösungen tragen müssen. Diese Umlagen sind auf die „notwendigen Kosten“ beschränkt. Diese notwendigen Kosten müssen über einen Wirtschaftsprüfer testiert und die Bemessung des Umlageaufkommens muss vom Umweltbundesamt genehmigt werden. Die sparsame Verwendung der Mittel wird im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Bundesrechnungshof kontrolliert.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: