Der Hersteller/Erstinverkehrbringer hinterlegt im Verpackungsregister LUCID (https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil-1) seine Stammdaten und erhält eine Registrierungsnummer, die er dann bei seinem System zum Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags für die Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht angibt.
Im Rahmen der erstmaligen Registrierung erstellt der Hersteller/Erstinverkehrbringer im Verpackungsregister LUCID unter https://lucid.verpackungsregister.org/login zunächst seinen Login, indem er den Unternehmensnamen, den Verantwortlichen und zusätzlich den konkreten Bearbeiter im Unternehmen mit E-Mail-Adresse eingibt.
Über einen per E-Mail versendeten Aktivierungslink muss er das Login innerhalb von 24 Stunden aktivieren. Danach kann er innerhalb von sieben Tagen die Registrierung durch Eingabe seiner weiteren Herstellerangaben abschließen (siehe Checkliste „Ich bin verpflichtet, was muss ich vor der Registrierung wissen?“). Bevor der Hersteller seinen Registrierungsantrag endgültig absendet, bekommt er alle Angaben noch einmal zusammengefasst dargestellt. Hat er den Antrag auf Registrierung gestellt, übermittelt ihm die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) per E-Mail seine Registrierungsnummer und es wird automatisch der Verwaltungsakt zur Registrierung erlassen und elektronisch übermittelt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die Steuernummer des Herstellers wird im öffentlichen Register angezeigt.
Die Registrierung für die verpflichteten Erstinverkehrbringer erfolgt immer mit der Benennung „Hersteller“, unabhängig davon, ob sie Produzent oder z. B. Händler/Importeur sind. Dies hängt damit zusammen, dass das VerpackG die Verpflichteten „Hersteller“ nennt.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: