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Stiftung & Standards

Konsultationsverfahren zum Entwurf „Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen“ – Ausgabe 2024

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat den Entwurf des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen - Ausgabe 2024 - gemäß § 21 VerpackG erarbeitet. Erstellt wurde diese Fassung des Mindeststandards wie schon im Vorjahr in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt. Im Vorfeld hat der Expertenkreis III – Recyclinggerechtes Design auf Basis des Mindeststandards – Ausgabe 2023 - erneut eine Empfehlung zur Überarbeitung des Mindeststandards und Überführung neuer Erkenntnisse in eine neue Ausgabe 2024 erarbeitet. Auch in diesem Jahr waren im Expertenkreis die gesamte Wertschöpfungskette und alle Verpackungsmaterialgruppen vertreten. Der vorliegende Entwurf des Mindeststandards basiert auf den Erfahrungen der in den Jahren 2018 bis 2023 veröffentlichten Inhalten.

Nach § 21 VerpackG sind die Systeme verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können. Der Mindeststandard dient dazu, für die dazu erforderliche Bemessung der Materialien einer Verpackung sowie deren Kombination und Verbindung eine Grundlage zu liefern, die nicht unterschritten werden darf. Der Mindeststandard stellt eine Vorstufe zur eigentlichen Anreizgestaltung durch die Systeme dar. Entsprechend sind die Systeme die Adressaten des Mindeststandards. Das Dokument des Mindeststandards beinhaltet auch den Prozess zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung und gibt einen strukturierten Überblick zu den Prüfkriterien und -prozessen.

Der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen darf wegen des damit verbundenen Eingriffs in die wettbewerbsrechtlich geschützte Preisgestaltungsfreiheit der Systeme keine Aussage zur konkreten Anreizsetzung durch die Systeme oder zu Anreizmodellen treffen. Er wurde erstmalig am 1. September 2019 veröffentlicht. Die vorliegende Konsultationsfassung repräsentiert eine inhaltliche Fortentwicklung der Ausgabe 2023 und wird mit Veröffentlichung am 1. September dieses Jahres zur Ausgabe des Mindeststandards 2024. Wie bereits im Vorjahr haben wir die Hintergründe zu den wesentlichen Änderungen in einer Dokumentation zusammengefasst, die wir ebenfalls veröffentlichen.

 

Geschäftszeichen

354301/01.MR.23#0001

 

Betroffene Kreise

Dies sind unter anderem die Systeme, Betreiber von Branchenlösungen und Hersteller, da es um die Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen als Anreiz bei der Bemessung von Beteiligungsentgelten geht.

 

Beteiligung

Es besteht die Gelegenheit, zum vorliegenden Entwurf bis zum

Freitag, den 12. Juli 2024

schriftlich Stellung zu nehmen. Ergänzend finden Sie den Entwurf der neuen Konsultationsfassung des Mindeststandards ab dem 10. Juni 2024 auch in englischer Sprache auf unserer Webseite. Bitte beachten Sie, dass die englische Fassung ein Service für Sie ist. Die deutsche Fassung ist bindend. Die Stellungnahmen können der ZSVR auf dem Postweg oder vorzugsweise elektronisch unter konsultationsverfahren(at)verpackungsregister.org übermittelt werden.

Der Mindeststandard und der Prozess zur Bemessung der Recyclingfähigkeit werden sodann einer Überarbeitung und erneuten Abstimmung unterzogen. Die endgültige Fassung des Mindeststandards - Ausgabe 2024 - finden Sie ab 1. September 2024 auf der Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).